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18.01.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Welkoborsky zu Novellierung des LPVG NW: BVerfG zwingt nicht zu Einschränkungen

belegt der Personalvertretungsrechtler aus Bochum in einem Beitrag für die Fachzeitschrift "Personalrat". In Wirklichkeit geht es um einen Abbau von Beteiligungsrechten im Vorfeld geplanter Umstrukturierungen vor allem der Landesverwaltung. Den Beitrag können Sie auch auf der Homepage von RA Welkoborsky nachlesen (online hier >>).

Das Argument der Landesregierung ist daher ein Scheinargument: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum MBG Schleswig-Holstein ist schon deswegen nicht übertragbar, weil anders als im Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holsteins das LPVG in NRW ein abgestuftes System der Mitbestimmungsrechte vorsieht und die Einigungsstelle in vielen Fällen kein Letztentscheidungsrecht hat.

Die Verfassungsgerichtsentscheidungen zum Personalvertretungsrecht finden Sie im Volltext via www.personalvertretungsgesetz.de.

Gesetze sind nur ein Teil der Demokratie. Leere Programmsätze, wenn man sie nicht durchsetzen kann. Die Praktiker wissen eh, dass Personalräte im Vergleich zu Betriebsräten deutlich schlechtere Rechte haben. Auch der Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte ist nicht annähernd mit dem vergleichbar, was die Arbeitsgerichte den Betriebsräten gewähren. Hier nähern sich zwar die Entscheidungen aneinander an. Die Verfahrensrechte der Personalräte sind aber nach wie vor ungleich schlechter ausgestaltet - und zwar bei gleichen gesetzlichen Vorschriften durch eine unterschiedliche Auslegung durch die Rechtsprechung. Und Berichte über die Verfahrensdauer an den Arbeitsgerichten treibt Personalräten die Tränen in die Augen. Personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren dauern deutlich länger als arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und einstweilige Verfügung sind so gut wie nicht zu bekommen.

Das ist die andere Seite der Medaille. Dahinter steckt immer noch die immer seltener zutreffende Vorstellung, Dienststellenleitungen würden sich eher als Geschäftsführer und Vorstände an die Gesetze halten. Denn auch im öffentlichen Dienst treten die Interessenkonflikte durch Sparzwang und Privatisierung immer öfter offen zu Tage.

Mehr Infos zur aktuellen Diskussion beim DGB NRW (online hier >>) und Ver.di (online hier >>).

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

www.felser.de

 

 


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