Andere Verfahren (u.a. die Klagen von Beamten gegen die personellen Maßnahmen der Reform) liegen schon beim Oberverwaltungsgericht in Münster, so dass schon bald mit einer Klärung einzelner Fragen zu rechnen ist. Einige Verwaltungsgerichte hatten in Eilverfahren verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte