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02.11.2006
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Rundfunkfreiheit verdrängt nicht Mitbestimmung des Personalrats: Radio Bremen unterliegt

gegen den Personalrat, der vor dem Verwaltungsgericht seine Mitbestimmung beim Organisationsplan im Bereich der Programmdirektion eingefordert hatte, nachdem die Dienststellenleitung ihm eine Beteiligung verweigert hatte. Das VG Bremen (Beschluss vom vom 17.08.2006 - PK 272/06.PVL, Volltext hier) gab nun dem Personalrat des Senders recht. Rundfunkfreiheit bricht nicht das Mitbestimmungsrecht nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz.


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