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05.09.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Pflegezeit: Freistellung für die Pflege

Ein Beitrag des Journalistenbüros "Biallo" beschäftigt sich mit dem sein 01.07.2008 geltenden Pflegezeitgesetz, dem Anspruch auf kurzfristige Freistellung und Freistellung für die Pflegezeit selbst. Ausserdem beschäftigt sich der Beitrag mit der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung).  Wer mehr über seine Rechte nach dem neuen Pflegezeitgesetz wissen will, kann sich die Langfassung mit folgenden Themen herunterladen:

  • Wie profitieren Angehörige von den Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht?
  • Welche neuen Regeln gelten im Arbeitsrecht?
  • Wer hat Anspruch auf eine Pflegezeit?
  • Was gilt bezüglich Lohnfortzahlung und Teilzeitbeschäftigung?
  • Wie ist der Sozialversicherungsschutz pflegender Angehöriger im Pflegezeitgesetz geregelt?
  • Was gilt bezüglich der Arbeitslosenversicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung?

Zum Beitrag von "Biallo" mit Interviewzitaten von RA Felser. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen für den Öffentlichen Dienst zur Pflegezeit nach dem TVÖD und zur Pflegezeit für Beamten nach Beamtenrecht.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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