"aa) Das zeigt sich insbesondere bei der Beteiligung in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer. Die ordnungsgemäße Bewältigung dieser Aufgabe ist nicht vorstellbar, wenn das zur Mitentscheidung berufene Personalratsmitglied keine Grundkenntnisse über den Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen unter Beachtung der einschlägigen Tarifverträge, die wechselseitigen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers während des Arbeitsverhältnisses und über die Beendigungsmöglichkeiten hat (vgl. BAG a.a.O. S. 191)." (BVerwG vom 14.06.2006 - 6 P 13/05).
Bis dahin behelfen sich Personalräte mit dem Gutachten Personalratsschulung TVÖD als Grundschulung von Prof. Wank zur Frage, ob Personalratssschulungen zum TVÖD Grundschulungen sind.
P.S.: Allerdings ist auch das Bundesverwaltungsgericht bei der Frage des Schulungsbedürfnisses noch immer nicht ganz auf der Höhe der Zeit (wir berichteten).
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte