Personalratsschulung BPersVG: Freistellung und Kostenerstattung
Zur Freistellung und Kostenerstattung für Schulungsveranstaltungen und Bildungsveranstaltungen für Personalräte nach § 46 Absatz 6 BPersVG hat das Bundesinnenministerium in einem Rundschreiben vom 28.04.2008 - Aktenzeichen D I 3 - 212 154-1/1 seine Hinweise überarbeitet. Die Hinweise sind lediglich verwaltungsinterne Vorschriften und binden weder den Personalrat noch die Verwaltungsgerichte. Der Erlaß berücksichtigt allerdings noch nicht die Entscheidungen des Oberverwaltungsgericht NRW vom 16.4.2008 - 1 B A 4630/06.PVB (TVÖD Grundschulung) und 1 B A 280/07.PVB (Verpflegung und Teilnehmerbeitrag).