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08.09.2006
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Personalrat ist schon im Planungsstadium bei Organisationsänderungen zu beteiligen

so das Verwaltungsgericht Bremen in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 17.08.2006 - PK 880/05.PVL).

Allerdings habe der Personalrat kein Recht,bei der Erstellung von Vorlagen der Verwaltung an die Verwaltungsausschüsse beteiligt zu werden.

Allerdings liess das VG Bremen ein Hintertürchen offen: Wenn mit der Deputationsvorlage ohne bisherige Beteiligung des Personalrats die Planungsphase in einer organisatorischen Angelegenheit bereits vollständig abgeschlossen wäre, käme eine Beteiligung des Personalrats bei der Erstellung der Vorlage ausnahmsweise in Betracht.

 

Zum Volltext des Beschlusses

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Felser

 

 

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