Der Ankündigung, bei der Mitbestimmung vor Ort künftig die verbleibenden Spielräume konsequent auszuloten, werden Taten folgen. Während bisher in den Dienststellen vor Ort trotz eines relativ modernen Personalvertretungsgesetzes ein eher vertrauensvoller Dialog gepflegt wurde und im Verhältnis zur Klagefreudigkeit von Betriebsräten in der Wirtschaft deutlich weniger Interessenkonflikte in Beschlußverfahren vor den Fachkammern der Verwaltungsgerichte ausgetragen wurden, dürfte es mit dem "inneren Frieden" in den Dienststellen wohl erst einmal vorbei sein.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte