so das Verwaltungsgericht Aachen, Fachkammer für Personalvertretungssachen, vom 24.04.2008 - 16 K 767/08.PVL.
Bis zur Novellierung des LPVG durch das Gesetz vom 9. Oktober 2007 war dies noch anders. In § 66 Abs. 2 Satz 4 LPVG a. F. war ausdrücklich geregelt, dass "der Leiter der Dienststelle berechtigt ist, zu der Erörterung für Personal- und Organisationsangelegenheiten zuständige Beschäftigte hinzuzuziehen".
Da diese Passage ersatzlos weggefallen ist, konnte das Verwaltungsgericht Aachen nicht gegen den Gesetzeswortlaut entscheiden.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte