Personalrat Rechtsanwalt Anwalt TVÖD

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.personalvertretungsgesetz.de
www.personalvertretungsgesetz.de
Unsere Angebote
Fragen stellen
Aktuelles
Personalrat Forum
Anwalt/Experte
Eingruppierung-Check
Onlineberatung
Personalvertretung
Infos /Muster finden
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Anzeige
Details
21.03.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kurzarbeit im öffentlichen Dienst nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer

Eine mit dem Personalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung, die ein Tarifvertrag erlaubt, reicht hierfür nicht aus, weil im Bundespersonalvertretungsgesetz - anders als im Betriebsverfassungsgesetz - ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Kurzarbeit nicht vorgesehen ist.

Da der Kläger selbst der Kurzarbeit nicht zugestimmt hatte und das Direktionsrecht zur Einführung von Kurzarbeit nicht ausreicht, gestand das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10.10.2006 - 1 AZR 811/05, Volltext) dem klagenden Mitarbeiter einer Krankenkasse die Differenz zwischen Kurzarbeitergeld und seinem regulären Entgelt zu.

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

 


Unsere Angebote - EingruppierungsCheck
Unsere Angebote - Rechtsfragen zum Thema Personalvertretungsgesetz stellen
Unsere Angebote - TOP Beiträge