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31.05.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Fristbeginn bei der Unterrichtung: offenes Personalrat-Postfach in Poststelle ist kein Briefkasten

wie der Bund-Verlag heute mitteilte, hat das das LAG Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2007 - Aktenzeichen 17 Sa 1599/06) entschieden, dass das offene Postfach eines Personalrats in der Poststelle der Dienststelle keine Empfangsvorrichtung des Personalrats darstellt. Der Zugang von Schreiben an den Personalrat werde deshalb nicht allein durch das Einlegen in dessen Postfach bewirkt. Die Dienststellenleitung muss daher weitergehend nachweisen, dass das Schreiben auch beim Personalrat angekommen ist.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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